Infos für selektionierte Filme
Crewtickets
Filmschaffende mit selektioniertem Film im Programm der 56. Solothurner Filmtagen können Tickets ihres Films für Crewmitglieder beziehen:
Premieren Langfilme 15 Tickets
Langfilme 10 Tickets
Kurzfilme 5 Tickets
Die Crewtickets werden in Form von Zugangscodes zugestellt und können nur einmalig für den jeweiligen Film verwendet werden (geogeblockt für die Schweiz).
Gerne können Sie sich für Crewtickets bei Regula Bobst melden rbobst@solothurnerfilmtage.ch
I Reglemente
II Untertitel
Die Solothurner Filmtage führen Filme in der Originalsprache vor.
Für die Projektionskopie werden folgende Untertitel präferiert (keine zweisprachigen Untertitel möglich):
Originalsprache Untertitel Prio 1 Untertitel Prio 2
Schweizerdeutsch Französisch Deutsch
Deutsch Französisch
Französisch Deutsch
Andere Sprache Deutsch und französisch Deutsch
III Solidaritätsbeitrag der Solothurner Filmtage für Online-Filmvorführungen
Im Jahr 2021 können die Solothurner Filmtage leider nur eingeschränkt vor Ort in Solothurn durchgeführt werden. Die vollständige Werkschau des Schweizer Films wird deshalb ausnahmsweise in erster Linie als Online-Festival stattfinden.
Die Online-Filmvorführungen finden während der regulären Festivalwoche zwischen dem 20. und 27. Januar 2021 statt und sind ein Bezahlangebot. Der Preis pro virtuellen Kinoeintritt beträgt CHF 10.–
Die Filme sind ausschliesslich in der Schweiz aufrufbar und auf maximal 1000 virtuelle Sitzplätze beschränkt.
In einer Zeit eingeschränkter Filmvermittlung im Kino richten die Solothurner Filmtage als Zeichen der Solidarität innerhalb der Schweizer Filmkultur einen Beitrag für die Online-Vorführungen aus. Die Rechteinhaber von Filmen in der offiziellen Auswahl im «Panorama Schweiz» erhalten einen pauschalen Solidaritätsbeitrag.
Der Beitrag beträgt CHF 100 für einen Kurzfilm und CHF 200 für einen Langfilm (ab 60 Minuten). Dieser Betrag kann von den Inhabern der Online-Vorführrechte via Rechnung unmittelbar nach dem Festival bei den Solothurner Filmtagen geltend gemacht werden (per E-Mail an: buchhaltung(at)solothurnerfilmtage.ch).
Zusätzlich geben die Solothurner Filmtage für Langfilme ab 500 bezahlten Online-Tickets 50% der Nettoerlöse weiter. Der Nettoerlös (Bruttoerlös minus Mehrwertsteuer und Gebühren für Kartenzahlung usw. von total 21%) von CHF 7.90 wird danach halbiert, so dass Rechteinhaber einen Anspruch auf CHF 3.85 ab der 501. bezahlten Online- Vorführung erhalten. Die Rechteinhaber werden von den Solothurner Filmtagen bis spätestens Ende März 2021 darüber informiert, wenn ein Film 500 bezahlte Online- Eintritten überschritten hat.
Diese Vereinbarung wurde von den Solothurner Filmtagen in Zusammenarbeit mit den Verbänden ARF/FDS, GARP, IG und SFP erarbeitet. Sie gilt für die 56. Solothurner Filmtage.
IV Erfolgsabhängige Filmförderung (Succès Cinema)
Mit der erfolgsabhängigen Filmförderung werden Schweizer Filmproduktionen entsprechend ihrem Erfolg an der Kinokasse und an bedeutenden Filmfestivals gefördert.
Ab 2021 werden neu auch normale Eintritte an Schweizer Festivals für die Förderung berücksichtigt. Virtuelle Eintritte an Online-Festivals können ebenfalls angerechnet werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Kultur.